Definition:Fassadendämmung ist die Wärmedämmung der Außenwände eines Gebäudes.Hintergrund:Bei Altbauten ist die Fassadendämmung oft nicht vorhanden. Nachträgliche Dämmungen sind bautechnisch anspruchsvoll und bei denkmalgeschützten Fassaden häufig nicht zulässig.Relevanz für Versicherung:Fassadendämmungen erhöhen den Gebäudewert. Versicherungen müssen den neuen Wert anpassen. Schäden durch unsachgemäße Dämmungen können hohe Kosten verursachen.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz für Altbauten oder Gründerzeithäuser? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.