Die Versicherungssumme ist beim Altbau die wichtigste und zugleich die am häufigsten falsch angesetzte Größe im gesamten Vertrag. Wer den Wiederherstellungswert zu niedrig ansetzt, riskiert im Schadenfall eine anteilige Kürzung. Wer ihn ohne System schätzt, zahlt entweder dauerhaft zu viel oder steht im Ernstfall ohne ausreichenden Schutz da. Wir zeigen Ihnen, wie der Wiederherstellungswert beim Altbau korrekt ermittelt wird und worauf es bei der Versicherungssumme für ein altes Haus wirklich ankommt.
Versicherungssumme für Ihren Altbau prüfen lassen
Wir prüfen kostenlos, ob der Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes korrekt angesetzt ist. Spezialisiert auf Altbauten, Gründerzeithäuser und historische Substanz.
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Warum die Versicherungssumme beim Altbau heikel ist
Bei einem modernen Haus ist die Versicherungssumme eine kalkulierbare Größe. Standardisierte Bauweise, dokumentierte Baukosten und marktübliche Materialien führen zu einem Wert, den jede Tabelle näherungsweise abbildet. Beim Altbau gilt das nicht. Die Wiederherstellung historischer Substanz liegt regelmäßig über dem Niveau eines vergleichbaren Neubaus, weil Materialien, Handwerksleistungen und originalgetreue Details aufwendiger und teurer sind.
Der häufigste Fehler entsteht aus einer Verwechslung. Viele Eigentümer orientieren sich am Kaufpreis oder am Verkehrswert ihres Hauses. Beide Werte sind für die Versicherungssumme ohne Bedeutung. Der Verkehrswert enthält den Bodenwert und richtet sich nach Lage und Markt. Die Versicherung interessiert allein, was es kostet, das Gebäude nach einem Totalschaden in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen. Dieser Wiederherstellungswert kann deutlich über dem Kaufpreis liegen, besonders bei Objekten mit niedrigem Kaufpreis und hochwertiger Bausubstanz.
Eine falsch angesetzte Summe wirkt in beide Richtungen. Liegt sie zu niedrig, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig. Liegt sie zu hoch, zahlen Sie über Jahre einen Beitrag für eine Summe, die nie ausgezahlt wird. Die korrekte Ermittlung ist deshalb die Voraussetzung für jedes faire Angebot. Eine ausführliche Einordnung aller Aspekte finden Sie in unserem Überblick zur Gebäudeversicherung für alte Häuser.
Wert 1914 und gleitender Neuwert verständlich erklärt
Die Wohngebäudeversicherung arbeitet in Deutschland fast durchgängig mit der gleitenden Neuwertversicherung. Das klingt technisch, löst aber ein praktisches Problem. Baupreise steigen jedes Jahr. Würde die Versicherungssumme in heutigen Euro festgeschrieben, wäre sie nach wenigen Jahren überholt und Sie müssten sie ständig nachjustieren. Stattdessen wird ein fester Basiswert verwendet und über einen jährlich angepassten Faktor auf das aktuelle Baupreisniveau hochgerechnet.
Dieser Basiswert ist die Versicherungssumme 1914, oft kurz Wert 1914 genannt. Sie beschreibt, was der Bau des Gebäudes im Jahr 1914 in damaligen Mark gekostet hätte. Das Jahr 1914 dient als Bezugspunkt, weil die Baupreise damals stabil waren und seither lückenlos durch einen Baupreisindex fortgeschrieben werden. Der Wert 1914 ist also keine reale Summe, die jemand auszahlt. Er ist die technische Rechengröße, aus der die aktuelle Versicherungssumme entsteht.
Die Umrechnung übernimmt der gleitende Neuwertfaktor. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und bildet die Entwicklung der Baukosten ab. Aus dem Wert 1914 multipliziert mit dem aktuellen Faktor ergibt sich die Summe, die im Totalschaden für den Wiederaufbau zur Verfügung steht. Für Sie als Eigentümer hat das einen klaren Vorteil. Solange der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde, passt sich Ihre Versicherungssumme automatisch an steigende Baupreise an. Sie müssen nicht jedes Jahr selbst eingreifen.
Entscheidend ist damit die einmalige korrekte Ermittlung des Wertes 1914. Genau hier entstehen beim Altbau die Fehler, weil pauschale Verfahren die aufwendige Substanz unterschätzen. Die folgende Übersicht trennt die drei Wertbegriffe, die in der Praxis am häufigsten verwechselt werden.
Aufwendige Substanz richtig bewerten
Der Wert 1914 wird beim Standardhaus meist über die Wohnfläche oder die Kubatur geschätzt. Eine Tabelle ordnet der Größe einen Ausstattungsstandard zu und liefert einen Näherungswert. Beim Altbau führt dieses Verfahren regelmäßig zu einer zu niedrigen Summe, weil die Tabellen von durchschnittlicher Neubauausstattung ausgehen. Historische Substanz hat mit diesem Durchschnitt wenig gemein.
Wertbildend sind beim Altbau vor allem die Merkmale, die ihn ausmachen. Stuckdecken und Deckenhöhen über drei Metern erhöhen den Materialaufwand und die Lohnkosten im Wiederaufbau erheblich. Kastendoppelfenster, historische Innentüren, Parkett, Naturstein und aufwendige Fassadengliederungen lassen sich nicht zum Baumarktpreis ersetzen. Holzbalkendecken, originale Treppenanlagen und handwerkliche Details verlangen Gewerke, die heute selten und teuer sind. Jedes dieser Merkmale gehört in die Bewertung, sonst entsteht eine Lücke zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wiederherstellungswert.
Für eine belastbare Ermittlung reicht die reine Flächenangabe beim Altbau nicht aus. Sinnvoll ist eine detaillierte Erfassung der wertbildenden Ausstattung und bei besonders aufwendigen Objekten ein Wertgutachten. Wir erfassen die Substanz gemeinsam mit Ihnen und setzen den Wert 1914 so an, dass er die Besonderheiten Ihres Hauses abbildet. Welche dieser Faktoren sich konkret auf den Beitrag auswirken, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Kosten der Altbau-Gebäudeversicherung.

Unterversicherung und wie Sie sie vermeiden
Unterversicherung bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wiederherstellungswert liegt. Die Folge ist für viele Eigentümer überraschend. Der Versicherer kürzt die Leistung dann bei jedem Schaden anteilig, auch bei einem reinen Teilschaden. Wer sein Gebäude nur zu achtzig Prozent des nötigen Wertes versichert hat, bekommt auch einen Teilschaden nur zu achtzig Prozent ersetzt.
Ein Beispiel macht das deutlich. Der korrekte Wiederherstellungswert eines Altbaus beträgt 600.000 Euro, versichert sind aber nur 400.000 Euro. Damit ist das Gebäude zu einem Drittel unterversichert. Tritt ein Leitungswasserschaden mit 60.000 Euro Schadenhöhe ein, ersetzt der Versicherer nur den versicherten Anteil von rund 40.000 Euro. Die Differenz von 20.000 Euro tragen Sie selbst. Bei einem Altbau mit hohen Schadensummen kann diese Lücke existenzbedrohend werden.
Der wirksamste Schutz vor diesem Risiko ist der Unterversicherungsverzicht. Dabei verzichtet der Versicherer darauf, Ihnen im Schadenfall eine Unterversicherung entgegenzuhalten. Voraussetzung ist, dass der Wert 1914 nach den Vorgaben des Versicherers ordnungsgemäß ermittelt wurde. Ist diese Bedingung erfüllt, erhalten Sie auch dann die volle Leistung, wenn die Baukosten zwischenzeitlich gestiegen sind. Der Unterversicherungsverzicht steht und fällt damit mit der Qualität der Wertermittlung. Eine zu niedrig oder pauschal angesetzte Summe kann den Verzicht im Ernstfall aushebeln.
Damit schließt sich der Kreis. Die korrekte Ermittlung des Wiederherstellungswertes ist die Grundlage für eine ausreichende Versicherungssumme und für einen belastbaren Unterversicherungsverzicht. Wie sich das im Leistungsumfang niederschlägt, zeigen wir im Detail in unserem Beitrag zu den Leistungen der Altbau-Gebäudeversicherung.
Ihren Wiederherstellungswert prüfen lassen
Die meisten Altbau-Verträge, die wir prüfen, weisen bei der Versicherungssumme eine Abweichung auf. Mal ist der Wert 1914 zu niedrig angesetzt, mal wurde die aufwendige Substanz nie vollständig erfasst, mal fehlt der Unterversicherungsverzicht ganz. In jedem dieser Fälle zahlt der Eigentümer am Ende drauf, entweder durch einen zu hohen Beitrag oder durch eine Kürzung im Schadenfall.
Eine saubere Prüfung beginnt bei der Substanz. Wir erfassen die wertbildenden Merkmale Ihres Hauses, setzen den Wert 1914 realistisch an und gleichen ihn mit Ihrer bestehenden Versicherungssumme ab. Anschließend prüfen wir, ob ein Unterversicherungsverzicht greift und ob die Bedingungen zum Objekt passen. Das Ergebnis ist eine belastbare Einschätzung, ob Ihr Altbau richtig bewertet und ausreichend versichert ist. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Für bestimmte Bauepochen lohnt ein genauerer Blick auf die typische Ausstattung. Wie Sie ein Gründerzeithaus mit seinen besonderen Details korrekt bewerten und versichern, lesen Sie in unserem Beitrag zum Gründerzeithaus versichern.
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Unterversicherung ausschließen
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FAQ - Häufige Fragen zur Versicherungssumme von Altbauten
Der Wiederherstellungswert beschreibt die Kosten, Ihr Gebäude nach einem Totalschaden in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen. Beim Altbau reicht eine reine Flächenschätzung dafür nicht aus. Maßgeblich ist die wertbildende Substanz wie Stuck, historische Fenster und aufwendige Ausstattung. Wir erfassen diese Merkmale und ermitteln daraus den Wert 1914 als Basis für die Versicherungssumme.
Der Verkehrswert ist der Marktpreis Ihres Objekts inklusive Grundstück und Lage. Der Wiederherstellungswert beschreibt allein die Kosten für den Wiederaufbau des Gebäudes. Für die Versicherungssumme zählt nur der Wiederherstellungswert. Der Kaufpreis oder Verkehrswert ist als Bezugsgröße ungeeignet und liegt beim Altbau oft deutlich daneben.
Der Wert 1914 ist eine technische Rechengröße. Er gibt an, was der Bau Ihres Gebäudes im Jahr 1914 in damaligen Mark gekostet hätte. Aus diesem Basiswert wird über den gleitenden Neuwertfaktor die aktuelle Versicherungssumme berechnet. Der Wert 1914 wird also nie ausgezahlt und dient nur als Grundlage der jährlichen Umrechnung.
Bei der gleitenden Neuwertversicherung wird der Wert 1914 jedes Jahr mit einem aktuellen Faktor multipliziert, der die Baukostenentwicklung abbildet. So passt sich Ihre Versicherungssumme automatisch an steigende Baupreise an. Voraussetzung ist, dass der Wert 1914 von Anfang an korrekt ermittelt wurde. Beim Altbau entscheidet die saubere Ersterfassung über die Tragfähigkeit des gesamten Vertrags.
Die richtige Versicherungssumme für ein altes Haus richtet sich nach dem Wiederherstellungswert. Der Kaufpreis spielt dabei keine Rolle. Sie muss die Kosten abdecken, das Gebäude mit seiner historischen Substanz vollständig wieder aufzubauen. Wir ermitteln die passende Höhe individuell anhand der Ausstattung Ihres Objekts.
Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wiederherstellungswert, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig. Das gilt auch bei kleineren Teilschäden. Ist Ihr Gebäude beispielsweise zu einem Drittel unterversichert, erhalten Sie auch nur zwei Drittel der Schadensumme ersetzt. Die Differenz tragen Sie selbst.
Unterversicherung vermeiden Sie durch eine korrekt ermittelte Versicherungssumme und einen Unterversicherungsverzicht. Beim Verzicht rechnet der Versicherer Ihnen im Schadenfall keine Unterdeckung an, sofern der Wert 1914 ordnungsgemäß ermittelt wurde. Entscheidend ist also die Qualität der Wertermittlung. Eine pauschal angesetzte Summe kann den Verzicht im Ernstfall unwirksam machen.
Bei der gleitenden Neuwertversicherung müssen Sie die Summe nicht selbst jährlich anpassen. Der gleitende Neuwertfaktor übernimmt die Anpassung an die Baupreise automatisch. Wichtig ist nur, dass der zugrunde liegende Wert 1914 von Beginn an korrekt angesetzt wurde. Größere Modernisierungen oder An- und Umbauten sollten Sie dem Versicherer dennoch melden, damit die Summe weiter passt.

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