Eine Gebäudeversicherung für einen Altbau wird oft nach dem Beitrag ausgewählt. Beim Altbau entscheidet aber der Leistungsumfang darüber, ob ein Schaden voll reguliert wird oder ob Sie auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen bleiben. Massive Bausubstanz, über Jahrzehnte gewachsene Installationen und hohe Wiederherstellungskosten sorgen dafür, dass altbautypische Schäden anders verlaufen als beim Neubau.
Dieser Beitrag zeigt, welche Leistungen eine gute Altbau Gebäudeversicherung enthalten sollte. Von der Grunddeckung über den Elementarschutz bis zum Unterversicherungsverzicht. Wir beraten seit Jahren Eigentümer von Altbauten und Gründerzeithäusern und ordnen für Sie ein, worauf es bei der Qualität des Schutzes wirklich ankommt.
Leistungsumfang Ihrer Altbau-Police prüfen lassen
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Welche Gefahren eine Altbau-Police abdecken sollte
Die Frage, was eine Wohngebäudeversicherung abdecken muss, beginnt bei den drei klassischen Grundgefahren. Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel bilden den Kern jeder Police. Diese Grunddeckung gehört zum Standard und ist auch bei einem Altbau die Basis. Den Unterschied machen die Höhe der Entschädigung und die Bedingungen, zu denen diese Gefahren reguliert werden.
Bei einem Altbau fällt jede einzelne Gefahr im Schadenfall teurer aus als bei einem vergleichbaren Neubau. Ein Brand trifft auf Holzbalkendecken und große Dachkonstruktionen mit hoher Brandlast. Ein Wasserschaden läuft über alte, lange Leitungswege und bleibt in massiven Wandaufbauten oft länger unentdeckt. Ein Sturm trifft auf exponierte Dächer, Schornsteine und gegliederte Fassaden mit Stuck und Gesimsen. Eine gute Altbau-Police bildet diese höheren Wiederherstellungskosten ab und reguliert zum Neuwert statt zum Zeitwert. Welche Bauweise und welche Substanz dabei eine Rolle spielen, lesen Sie ausführlich in unserem Überblick zur Wohngebäudeversicherung für Altbauten.
Die folgende Übersicht zeigt, worauf Sie bei den einzelnen Gefahren mit Blick auf den Altbau achten sollten.
Elementarschäden und warum sie beim Altbau zählen
Die drei Grundgefahren decken Starkregen, Überschwemmung und Rückstau nicht ab. Diese Naturgefahren sind ein eigener Baustein, die sogenannte Elementarschadenversicherung. Viele ältere Verträge enthalten diesen Baustein nicht, weil er bei Abschluss als verzichtbar galt. Für einen Altbau ist das eine der relevantesten Leistungsfragen überhaupt.
Altbauten stehen häufig in historisch gewachsenen Stadtlagen mit alter Kanalisation und in Quartieren, die vor heutigen Entwässerungsstandards entstanden sind. Souterrain und tiefe Keller gehören zur Bauweise. Steigt das Wasser im Kanal bei Starkregen zurück, drückt es über die Hausanschlüsse in genau diese Geschosse. Hinzu kommt, dass die Häufigkeit von Starkregenereignissen in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen hat. Elementarschäden treffen damit heute auch Objekte außerhalb ausgewiesener Hochwassergebiete.
Eine gute Police für Elementarschäden am Altbau schließt Rückstau und Starkregen ausdrücklich ein und deckt Kellergeschosse ohne versteckte Einschränkungen ab. Wie hoch ein solcher Schaden tatsächlich ausfallen kann, zeigen unsere Schadenbeispiele aus der Altbau-Praxis. Ob der Baustein für Ihr Objekt sinnvoll ist und zu welchen Konditionen, prüfen wir individuell anhand der Lage und der Bauweise.
Grobe Fahrlässigkeit und Unterversicherungsverzicht
Zwei Klauseln entscheiden bei einem Altbau besonders oft über die Höhe der Regulierung. Beide gehören zu den Merkmalen, an denen sich eine gute Police von einem reinen Billigtarif unterscheidet.
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
Im Standardfall darf ein Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die brennende Kerze, die unbeaufsichtigt bleibt, oder der nicht abgedrehte Wasserhahn sind typische Beispiele. Eine gute Police verzichtet auf diese Einrede und reguliert den Schaden trotzdem. Bei einem Altbau mit verantwortungsvoller Bewirtschaftung ist das ein zentrales Qualitätsmerkmal. Wie Versicherer bei älterer Technik im Schadenfall vorgehen, lesen Sie im Detail unter alte Elektrik im Altbau und die Schadenregulierung.
Unterversicherungsverzicht
Eine Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wiederherstellungswert. Der Versicherer kürzt dann jede Regulierung anteilig, unabhängig von der Schadenursache. Bei einem Altbau passiert das schnell, weil der Wiederherstellungswert deutlich über dem Verkehrswert liegt. Der Unterversicherungsverzicht löst dieses Problem. Wird die Versicherungssumme nach einem anerkannten Verfahren korrekt ermittelt, garantiert der Versicherer, im Schadenfall nicht wegen Unterversicherung zu kürzen. Voraussetzung ist eine saubere Wertermittlung. Wie Sie diese für Ihr Objekt angehen, erklären wir unter Wiederherstellungswert für Ihren Altbau ermitteln.
Der Unterversicherungsverzicht greift nur, wenn die Wertgrundlage stimmt. Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann den Verzicht im Schadenfall aushebeln. Genau deshalb bildet die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme die Grundlage des gesamten Schutzes.

Typische Deckungslücken in alten Verträgen
Wer einen Altbau besitzt, hat häufig einen Vertrag, der vor vielen Jahren abgeschlossen und seitdem nicht überprüft wurde. Die Leistungen, die ein guter Tarif heute bietet, fehlen in solchen Verträgen regelmäßig. Diese Lücken bei einem alten Haus zeigen sich bei den Leistungen erst im Schadenfall, wenn eine Anpassung nicht mehr möglich ist. Die häufigsten Schwachstellen sind:
Zu niedrige Versicherungssumme
Der Wiederherstellungswert ist über die Jahre gestiegen, die Summe im Vertrag aber nicht angepasst worden. Die Folge ist eine schleichende Unterversicherung.
Fehlender Elementarschutz
Rückstau und Starkregen sind nicht eingeschlossen, obwohl gerade Altbauten mit Keller besonders betroffen sind.
Zu geringe Mehrkosten für behördliche Auflagen
Standardtarife decken behördlich angeordnete Mehraufwendungen oft nur bis fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme. Bei einem Altbau reicht das im Schadenfall häufig nicht aus.
Keine Klausel zur groben Fahrlässigkeit
Der Versicherer behält sich die anteilige Kürzung vor.
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes nicht versichert
Schäden an Zu- und Ableitungsrohren auf dem Grundstück sind nicht mitversichert, obwohl die Reparatur aufwendig und teuer ist.
Eine besondere Rolle spielen behördliche Auflagen, wenn der Altbau zusätzlich unter Denkmalschutz steht. Dann gelten im Schadenfall Vorgaben zur denkmalgerechten Wiederherstellung, die die Kosten weiter erhöhen. Für diesen Fall ist eine spezialisierte Versicherung für denkmalgeschützte Gebäude die passende Grundlage. Steht Ihr Objekt nicht unter Denkmalschutz, bleibt die altbaugerechte Mehrkosten-Klausel der entscheidende Hebel.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr bestehender Schutz diese Punkte abdeckt, lohnt sich eine strukturierte Prüfung. Welche Schritte dabei sinnvoll sind und worauf es beim Anbieterwechsel ankommt, lesen Sie unter Altbauversicherung prüfen und wechseln.
Ihren Leistungsumfang prüfen lassen
Bei einem Altbau lohnt sich der Blick auf die Leistung mehr als der Blick auf den Beitrag. Die Grunddeckung ist Standard. Der Unterschied zwischen einem guten und einem unzureichenden Schutz liegt in den Details. In einer realistischen Versicherungssumme auf Basis des Wiederherstellungswerts, in einer ausreichenden Mehrkosten-Klausel, im Elementarschutz, im Unterversicherungsverzicht und im Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Diese Punkte fallen im Alltag nicht auf, solange kein Schaden eintritt. Eine strukturierte Prüfung des Vertrags ist der einzige Weg, spätere Diskussionen im Schadenfall zu vermeiden. Wir nehmen uns für diese Prüfung Zeit, ordnen den vorhandenen Schutz fachlich ein und zeigen, wo bei Ihrem Objekt Handlungsbedarf besteht. Eine verbindliche Aussage zu den Konditionen treffen wir abhängig vom konkreten Objekt.
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Wir prüfen Ihren Leistungsumfang individuell und finden den Schutz, der zur Substanz Ihres Altbaus passt. Unverbindlich und kostenlos.
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FAQ – Häufige Fragen zu den Leistungen der Altbau-Gebäudeversicherung
Die Basis bilden die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Diese Grunddeckung gehört bei jedem Altbau zum Standard. Entscheidend ist beim Altbau aber, dass diese Gefahren zum Neuwert reguliert werden und die Versicherungssumme die höheren Wiederherstellungskosten abbildet.
Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind in der Grunddeckung nicht enthalten und müssen als eigener Baustein eingeschlossen werden. Für Altbauten mit Keller oder Souterrain in gewachsenen Stadtlagen ist dieser Schutz im Regelfall sinnvoll. Ob er für Ihr Objekt passt und zu welchen Konditionen, prüfen wir anhand der Lage individuell.Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind in der Grunddeckung nicht enthalten und müssen als eigener Baustein eingeschlossen werden. Für Altbauten mit Keller oder Souterrain in gewachsenen Stadtlagen ist dieser Schutz im Regelfall sinnvoll. Ob er für Ihr Objekt passt und zu welchen Konditionen, prüfen wir anhand der Lage individuell.
Beim Unterversicherungsverzicht garantiert der Versicherer, im Schadenfall nicht anteilig zu kürzen, auch wenn die Versicherungssumme zu niedrig sein sollte. Voraussetzung ist eine korrekte Wertermittlung nach einem anerkannten Verfahren. Beim Altbau ist das besonders relevant, weil der Wiederherstellungswert deutlich über dem Verkehrswert liegt und eine Unterversicherung schnell entsteht.
Im Standardfall darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Eine gute Police verzichtet auf diese Einrede und reguliert den Schaden trotzdem. Dieser Verzicht ist ein zentrales Qualitätsmerkmal und sollte in einem altbaugerechten Vertrag enthalten sein.
Typische Lücken sind eine über die Jahre zu niedrig gebliebene Versicherungssumme, fehlender Elementarschutz, eine zu geringe Mehrkosten-Klausel für behördliche Auflagen und das Fehlen einer Klausel zur groben Fahrlässigkeit. Häufig sind auch Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes nicht mitversichert. Diese Punkte zeigen sich erst im Schadenfall, wenn eine Anpassung zu spät kommt.
Nur wenn der Vertrag eine ausreichende Mehrkosten-Klausel für behördlich angeordnete Aufwendungen enthält. Standardtarife begrenzen diese Kosten oft auf fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme, was beim Altbau häufig nicht ausreicht. Steht das Gebäude zusätzlich unter Denkmalschutz, sind die Anforderungen an die Wiederherstellung noch höher.
Das hängt vom Vertrag ab. Viele ältere Policen schließen nur Rohre innerhalb des Gebäudes ein. Bei einem Altbau mit langen Leitungswegen auf dem Grundstück ist die Mitversicherung der Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes eine sinnvolle Erweiterung, weil Reparaturen hier besonders aufwendig sind.
Ein verlässliches Bild liefert nur eine strukturierte Prüfung des Vertrags und der Versicherungssumme. Wesentliche Punkte sind die Höhe der Versicherungssumme im Verhältnis zum Wiederherstellungswert, der Elementarschutz, die Mehrkosten-Klausel und der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wir ordnen Ihren vorhandenen Schutz fachlich ein und zeigen, wo bei Ihrem Objekt Handlungsbedarf besteht.

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