Definition:Ortsbildschutz bedeutet, dass Gebäude im historischen Kontext eines Ortes unter besonderen Erhaltungsvorgaben stehen.Hintergrund:Viele Altbauten fallen unter Ortsbildschutz. Sanierungen sind daher genehmigungspflichtig und kostenintensiver.Relevanz für Versicherung:Versicherungen sollten den erhöhten Wiederherstellungsaufwand berücksichtigen. Schäden müssen denkmalgerecht beseitigt werden.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz für Altbauten oder Gründerzeithäuser? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.