Definition: Das Erhaltungsgebot verpflichtet Eigentümer, bestimmte historische Gebäude oder Gebäudeteile zu erhalten.
Hintergrund: In Altbaugebieten mit besonderem Stadtbild ist das Erhaltungsgebot häufig Teil von Satzungen. Umbauten oder Abrisse sind stark eingeschränkt.
Relevanz für Versicherung: Das Erhaltungsgebot erhöht die Wiederherstellungskosten. Versicherungen müssen den Mehraufwand bei Schäden berücksichtigen.
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